Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften

ZAPO-F I

§ 33 Werken, Kunst, Informationstechnik, Ernährung und Gestaltung

Stand: 25.08.2026

Bayern

In den Prüfungsfächern Werken, Kunst, Informationstechnik, Ernährung und Gestaltung werden jeweils theoretische und praktische Fachinhalte geprüft. In jedem Prüfungsfach beträgt die Arbeitszeit für schriftliche und praktische Prüfungsteile insgesamt 360 Minuten. Die konkrete Ausgestaltung wird den Studierenden rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin bekannt gegeben.

§ 32 § 34